Mach mal Pause …

Ersatz – Kurzzeitpflege zu Hause

Die Sozialagentur in Oberbayern bietet häusliche Betreuung im Alter an

Mach mal Pause …

Ersatz – Kurzzeitpflege zu Hause

Ihre Ansprechpartner:

Markus Horschig & Michael Perlick

Geschäftsführer

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

(nach §39 SGB XI)

Viele Angehörige opfern sich bewundernswert für ihre zu pflegenden Angehörigen auf.
Oft vergessen Sie dabei aber ihre eigene Gesundheit. Deshalb ist es wichtig, sich auch einmal eine persönliche Auszeit zu nehmen und den eigenen Akku (z.B. Urlaub) wieder aufzuladen.

Wir von der Sozialagentur Oberbayern unterstützen Sie dabei mit der Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte.

In dieser Zeit lebt die Betreuungskraft gemeinsam mit Ihrem Angehörigen unter einem Dach, so dass dieser in seinem gewohnten Umfeld verbleiben kann.

Finanzielle Unterstützung bei der Verhinderungspflege durch die Pflegekassen

Die Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernimmt die Pflegekasse unter
Berücksichtigung gesetzlicher Höchstgrenzen.

Die Kostenerstattungen unterliegen einem stetigen Wandel. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die aktuellen Bedingungen.

Folgendes Beispiel zeigt die Finanzierung einer Verhinderungspflege für eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 3 und einem Anspruch auf Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege 1.612 €
Anteil auf Umwidmung Kurzzeitpflege 806 €
Pflegegeldleistung 50 % während der Ersatzpflege 286 €
Gesamtbudget 2.704 €

Unterstützung durch eine
osteuropäische Haushalts-
und Betreuungskraft

R

Grundpflege / Körperpflege

R

Kochen, Waschen, Putzen

R

Begleitung bei Arztbesuchen

R

Einnahme von Medikamenten

R

Zubereitung von Mahlzeiten

R

Nächtliche Betreuung

R

Erledigung von Besorgungen

R

Unterstützung der Mobilität

24 Stunden Pflegekraft in Bayern vermittelt durch Ihre Sozialagentur Oberbayern

Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

Das sind die Bedingungen:

d.h. pflegenden Angehörigen wird es ermöglicht, die zu pflegende Person bei Krankheit oder Urlaub ihrerseits durch eine Betreuungskraft versorgt zu wissen.

R

Mindestens Pflegegrad 2

R

Pflege durch Angehörige seit mindestens 6 Monaten zu Hause

R

Kostenzuschuss durch die Pflegeversicherung

Ablauf

In 5 Schritten zur Ersatz – Kurzzeitpflege – zu Hause:

1

Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder hier. Wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

2

Bedarfsprofil & Angebot
Nach einem persönlichen Gespräch und einer ersten Einschätzung erstellen wir ein individuelles Angebot und Bedarfsprofil Ihres Angehörigen.

3

Ihre Auswahl
Nach sorgfältiger Vorauswahl durch unsere Mitarbeiter wird der Personalvorschlag an Sie weitergeleitet.

4

Beginn der Betreuung
Herrscht Harmonie? Durch regelmäßige Anrufe und Besuche machen wir uns ein Bild von der Situation und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

5

Fortlaufende Betreuung
Ist die Antwort auf die Frage nach der Harmonie „Ja!“, steht einer Betreuung nichts mehr im Wege. Alle vier Wochen melden wir uns, um den Gesundheits- und Betreuungsverlauf zu dokumentieren.
Kooperation mit der Caritas
Kooperation mit Sancromia
Mitglied im AGVP
Kooperation mit AGPW e.V.
Zertifizierte Häusliche
Betreuung