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Wie viele Stunden arbeitet eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Das Konzept der 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung älterer Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Es ermöglicht ihnen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und gleichzeitig eine individuelle Versorgung rund um die Uhr zu erhalten. Doch was genau bedeutet „24-Stunden-Betreuung“?

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft sind vielfältig und erfordern sowohl Fachwissen als auch Einfühlungsvermögen. Sie übernimmt im Alltag viele verschiedene Aufgaben, von der Grundpflege bis zur Hausarbeit, und sorgt dafür, dass die Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfüllt werden.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ nicht bedeutet, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet oder sieben Tage die Woche ohne Pause im Einsatz ist. Auch die Betreuungskraft benötigt Zeit für sich und die Möglichkeit, sich zu erholen. Oft ist unklar, wie genau die Arbeitszeiten der Betreuungskraft aussehen, und es müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Im Durchschnitt arbeitet eine Betreuungskraft im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit verteilt sich dabei oft nicht auf feste Zeiten, sondern auf die Phasen am Tag und in der Nacht, in denen Unterstützung besonders wichtig oder erforderlich ist. Der Einzelfall ist hier ausschlaggebend. Zwischen den Arbeitsphasen hat die Betreuungskraft sowohl Freizeit als auch Pausen.

Die Betreuungskräfte der Sozialagentur Oberbayern kommen aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Um in Deutschland arbeiten zu können, erhalten die Betreuungskräfte eine A1-Entsendebestätigung. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, ursprünglich zum Schutz deutscher Arbeitnehmer vor Billig-Angeboten aus dem Ausland gedacht, regelt heute auch die Arbeitszeiten für entsendete Arbeitnehmer. Es besagt, dass für diese Arbeitnehmer die deutschen Regeln für Arbeitsschutz und Arbeitszeiten gelten. Für die 24-Stunden-Betreuungskräfte bedeutet das, dass mindestens der gesetzliche Mindestlohn und die 40-Stunden-Woche in Deutschland gelten.

Die Rundum-Betreuung wird rechtlich korrekt gestaltet, indem die Arbeitszeiten sowie die Pausen und Freizeit-Phasen über den Tag und die Nacht verteilt werden. Insgesamt zeigt sich, dass die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ nicht wortwörtlich zu verstehen ist, sondern vielmehr eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfordert. Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden Rahmenbedingungen für entsandte Betreuungskräfte festgelegt, um Arbeitszeitregelungen und Mindestlohnvorschriften zu gewährleisten. Die Umsetzung einer Rundum-Betreuung erfolgt dabei unter Berücksichtigung von Arbeitszeiten, Pausen und Freizeitphasen, die über den Tag und die Nacht verteilt werden.

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